Hegel – Grundlinien der Philosophie des Rechts 01

von Rainer

Die Grundlage für sein Kompendium über die Grundlinien  ist die Methode, d.h. die Wissenschaft
in Form gebunden ->
(S.9) das Bekannte muss das Erkannte werden – Identifikation – (s.S.20)
-> der Begriff ist die Legitimation
(S.10) dies steht im Gegensatz zu meinen (u.a. das Leere meinen) und wissen.

(S.10 Abs.6) Hegel hat einen Begriff (der Begriff ist synomym mit Wahrheit) als Voraussetzung ->
dann gibt es die Meinungen ->
es folgt das „unbefangene Gemüt“, das sich an die öffentlich bekannte Wahrheit hält ->
der Kreis schließt sich mit Hegel, der den Begriff der Wahrheit begreift.

(S.10 Abs.7) Die gewünschte „…Freiheit des Denkens und des Geistes…“ ist für Hegel
mit „Abweichung“, ja „Feindschaft“ verbunden.
(S.8 Z.20) Für ihn ist die „sittliche Welt“ nöglicherweise eine Theologie, aber „gottverlassen“.

Wirklichkeit ist für Hegel die Zusammenführung von Erscheinung und Wesen.
Wirklichkeit ist der Begriff, ist die Idee vom Begriff.
Philosophie hat die Aufgabe das Vernünftige zu ergründen.
-> gegenwärtige – vernünftige – wirkliche

„Hic Rhodus, hic saltus“ – Wen du die Rose siehst, springe (für Unernstere: …tanze)
-> Aufgabe der Philosophie

(S.18) „Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig.“
Dies ist keine Tautologie, es ist ein absolutes Urteil!

Das Wesen durchdringt die Äußerlichkeit -> Wirklichkeit
Das Vernünftige ist die „Idee“ -> enthalten Begriffe wie Staat, Ehe….
-> die Wirklichkeit ist das Ideal
-> die Idee muss einen Begriff haben
-> Idee – Vernunft – Wirklichkeit (beinhaltet den Begriff aller Begriffe)

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